Dieser Vertrag (nachstehend "Vertrag" genannt) umfängt die Bedingungen, unter welchen der Partner (im Folgenden als "Partner" genannt) seinen Kunden ParkClouds Parkplatzanbieter durch die Vermarktung der Produkte, anbietet. Durch Registrierung und Anmeldung beim ParkVia Partnerprogramm, versteht und akzeptiert der Partner die Bedingungen und Konditionen dieses Vertrags.
Dieser Vertrag wird zwischen ParkCloud Ltd, registriert unter der Nummer 6557569 unter der Adresse, Wood Street, SK3 0DF, Großbritannien, (im Folgenden als "ParkCloud" genannt) und dem Partner, welche Angaben von dem Partner im Anmeldeformular zur Verfügung gestellt wurden. Das Datum des Inkrafttretens dieses Vertrags ist der Tag, an dem der Partner das Anmeldeformular ausgefüllt hat. Der Partner garantiert, dass sein Unternehmen dem Gesetz nach besteht, sich gesetzlich nichts zuschulden hat kommen lassen und über ausreichend Kapazitäten verfügt um den Geschäftsbedingungen des Vertrags zu entsprechen.
Hintergrund
ParkCloud ist ein Online-Parkplatzreservierungs -Anbieter, durch den Kunden eine Parkplatzreservierung ("Buchung", "Buchungen") vornehmen können. ParkCloud betreibt seine eigenen Internetseiten, auf welchen die Dienstleistungen („Dienstleistung“, „Dienstleistungen“) von unabhängigen Parkplätzen ("Park-Anbieter") vermarktet werden und durch welche die Buchung mit dem Kunden besteht.
Der Partner bekommt das nicht exklusive Recht, die Produkte des Parkplatz-Anbieters im Namen von ParkCloud, zum Zwecke der Ausführung dieses Vertrags durch das Buchungsformular / Tracking-Link / API, die von ParkCloud zur Verfügung gestellt wurden, zu vermarkten. Der Partner darf während der Laufzeit dieses Vertrags und in der hier angegebenen Weise Produkte für die Bereitstellung von Park Dienstleistungen seinen Kunden anbieten.
Definitionen
In diesem Vertrag haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:
Partner ist die Partei, deren Details im Anmeldeformular angegeben wurden;
Internetseite des Partners bedeutet eine Internetseite, die von den Partnern gehalten wird;
API bedeutet nur ParkClouds API;
Buchung (en) bedeutet eine Parkplatz Reservierung, die von einem Kunden durch das Buchungsformular oder den Link gemacht wurde;
Buchungsformular bedeutet ein HTML-Code, der auf der Partner-Internetseite eingefügt wird, um Kunden zu ermöglichen, Buchungen durchzuführen;
Arbeitstag bedeutet Tage , an welchen die Banken in Großbritannien geöffnet sind;
Provision bedeutet der Geldbetrag, der von ParkCloud an den Partner zu zahlen ist;
Datum des Inkrafttretens bedeutet das Datum, an welchem das Buchungsformular / Tracking-Link / API dem Partner zur Verfügung gestellt wurde, um Kunden zu ermöglichen, Buchungen durchzuführen;
Kunde (n) bedeutet, die Person, die auf der Partner-Webseite eine Buchung durchführt;
Die Internetseite von ParkCloud bedeutet, eine Internetseite,die von ParkCloud unterhalten wird;
Parkplatzanbieter bedeutet der Parkplatz, mit dem der Kunde eine Buchung abgeschlossen hat;
Bezahlte Suche bedeutet jede Form der Online-Vermarktung mit dem Ziel, Suchergebnisse auf der Basis der angeforderten Stichworte zu finden.
Vertragsvereinbarungen
1. Stellvertretung.
Der Partner darf die Produkte durch jeglicher seiner Verkaufkanäle anbieten. Eingeschlossen, aber nicht ausschließlich ist das Anbieten in Geschäften, über Webseiten und per Telefon. Er ist für jegliche entstehenden Kosten für die Vermarktung und den Verkauf von Produkten verantwortlich. Der Partner tritt unter seinem eigenen Namen auf und gibt sich nicht als Mitarbeiter des Betreibers aus.
2. Buchungsformular und Tracking-Link.
2.1 ParkCloud stellt dem Partner ein Buchungsformular zur Verfügung, welches in einem HTML Format gesendet wird und auf einer gut sichtbaren Stelle auf der Webseite des Partners eingefügt werden kann. Der Partner ist für die Integrierung des Buchungsformular auf seiner Webseite und für jegliche Kosten, die durch die oben genannte Integrierung entstehen, verantwortlich.
2.1 Ein Tracking-Link wird dem Partner von ParkCloud im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt.
3. Endverbraucherpreise und Änderung des Produktes.
Endverbraucherpreise und Produktbeschreibung können nach eigenem Ermessen von ParkCloud und dem Parkplatzanbieter geändert werden.
4. Provision und Zahlung.
4.1 Der Partner hat Anspruch auf Provision vom Gesamtbetrag (inklusive jeglicher anfallender Steuern wie Mehrwertsteuer) für Agenturleistungen im Sinne einer "Business to Business"-Leistung, wie z.B. einen Kunden (der Fahrer) für den Parkplatzanbieter zu finden. Die Höhe der Provision beträgt 5%.
4.2 ParkCloud wird Zahlungen an den Partner leisten, sobald der Provisionsbetrag fünfzig (50) GBP (Britische Pfund) (oder den Gegenwert in der entsprechenden nationalen Währung ) beträgt.
4.3 Provision, die vom Partner verdient wurde, wird dem Partner von Parkcloud in Form einer Bestellung mitgeteilt.
4.4 Der Partner wird ParkCloud die Provision, die im Rahmen des jeweiligen Steuergesetzes, verdient wurde, innerhalb zehn (10) Arbeitstagen nach Ende des Monats, in dem die Bestellung ausgestellt wurde, in Rechnung stellen.
4.5 Jede Partei unterrichtet die andere Partei über Änderungen zur Umsatzsteuernummer oder sollte das Unternehmen nicht länger für MwSt-Zwecke registriert sein.
4.6 Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags von ParkCloud an den Partner werden in GBP (Britische Pfund) geleistet. Zahlungen, die von ParkCloud in anderen Währungen eingezogen wurden, werden von ParkCloud zu dem, von der EZB veröffentlichten Kurs am Tag der Buchung in GBP (Britische Pfund) umgerechnet. Sollte der Tag der Buchung nicht auf einen Arbeitstag fallen, dann wird der Kurs des nächsten Arbeitstages verwendet.
5. Promotion.
Der Partner garantiert und stimmt für die Dauer des Vertrages zu, das Durchführen, das Übernehmen, die Benutzung sowie die Ausübung von bezahlten Suchanfragen, SEM oder SEO Aktivitäten sowie jede andere Art der gezielten Onlinewerbung durch den Partner sowie Drittparteien zu unterlassen sofern es sich auf die Buchungsfunktion/ den Tracking-Link/ API/ andere Produkte bezieht.
6. Einschränkende Vertragsverpflichtung.
Der Partner verpflichtet sich, dass er, außerhalb dieser Vertragsvereinbarungen, während der Vertragsdauer und bis zwölf Monate nach der Beendigung dieses Vertrags nicht mit den Parkplatzanbietern, direkt oder indirekt, zusammenarbeitet oder diese kontaktiert.
7. Vertraulichkeitsvereinbarung.
Proprietäre Informationen, die zwischen den Parteien ausgetauscht werden, sind vom Partner strikt vertraulich zu behandeln. Zu diesen Informationen gehören unter anderem auch diese Vertragsvereinbarungen, Informationen zu Produkten und Dienstleistungen, Preisinformationen, Informationen zu den Geschäftsmethoden, Methodik und Verfahren. Der Partner verpflichtet sich außerdem dazu, ParkCloud’s Webseite/ Link/ Buchungsfunktion/ API oder ähnliche Funktion sowie jegliche Bestandteile dieser, welche an den Partner vermittelt werden nicht zu vermarkten, zu zersetzen, zu demontieren, zu dekodieren oder die Entwicklung dieser Zurückzusetzen ohne vorher eine schriftliche Erlaubnis von ParkCloud erhalten zu haben.
8. Datenschutz.
Beide Parteien müssen sicherstellen, dass jede Art von Daten den Ansprüchen des zum Zeitpunkt aktuellen Datenschutzgesetzes entspricht oder jeglicher neuen Gesetzgebung, die in Verbindung mit der Datenschutzgesetzgebung entsteht oder sich verändert. Beide Parteien stimmen zu, dass persönliche Informationen ordnungsgemäß vor unautorisierter Offenbarung und Zugriff sowie jeglicher anderer Art ungesetzlicher Weiternutzung geschützt wird.
9. Übertragung von Rechten.
Beide Parteien dürfen diesen Vertrag, im Ganzen oder zum Teil, nicht ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei, übertragen oder zuweisen. Falls eine der Parteien den gesamten Verkauf oder einen Teilverkauf des Unternehmens, einen Eigentümerwechsel oder Wechsel des Gerichtsstandes in Erwägung zieht, so muss die andere Partei per Brief, Email oder Fax mindestens dreißig (30) Tage vor dem Wirksamkeitsdatum dieser Änderung informiert werden.
10. Vertragsdauer.
Die Vertragsdauer ist zwölf (12) Monate und beginnt, an dem Tag, an dem der Partner das Anmeldeformular ausgefüllt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch alle zwölf (12) Monate, sofern der Partner die Firma nicht schriftlich dreißig (30) Tage vor dem Ablaufdatum benachrichtigt.
11. Beendigung.
Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag nach eigenem Ermessen bei Eintreten einer oder mehrerer der folgenden Situationen zu beenden:
- Versäumnis die Vertragsvereinbarungen einzuhalten. Eine schriftliche Benachrichtigung muss bei der anderen Partei eingetroffen sein, in der über ein solches Versäumnis informiert wurde.
- Bei Ernennung eines Insolvenzverwalters oder nachdem eine der beiden Parteien einen Antrag auf Schuldenerlass eingereicht hat
- Im gegenseitigem Einverständnis in Form einer schriftlichen Erklärung beider Parteien.
12. Entschädigung.
Der Partner entschädigt und hält ParkCloud schadlos gegen alle Ansprüche, Urteile, Preise, Kosten, Aufwendungen, Schäden und Verbindlichkeiten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) jeglicher Art und Natur, die gestellt, gewährt oder erhoben werden gegenüber ParkCloud direkt oder indirekt welche im Zusammenhang mit dem Marketing- sowie Supportservice für den Partner oder unauthorisierter Vertrettung des Produktes und Dienstleistungen sowie jeglichem Bruch dieses Vertrages durch den Partner entstehen.
13. Gewährleistungsbeschränkung.
ParkCloud gewährleistet, dass das Buchungsformular, der Tracking Link und das API im wesentlichen die Funktionen erfüllt. Sollte sich herausstellen, dass das Buchungsformular und/oder der Tracking Link nicht dieser Beschreibung entspricht, so hat die Firma lediglich die Verpflichtung, angemessenen Aufwand, dem branchenüblichen Standard entsprechend, zu betreiben, um den Defekt zu beheben.
14. Höhere Gewalt.
Keine der Parteien ist verantwortlich für Verzögerungen oder Leistungsmängel im Sinne dieses Vertrages, die durch Naturgewalten, Streiks, Embargos, Feuer, Krieg oder andere unvorhersehbare Umstände verursacht wurden.
15. Bindungswirkung.
Falls sich eine oder mehrere der Vereinbarungen dieses Vetrages als nicht erfüllbar erweisen sollten, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarungen. Dieser Vertrag sowie etwaige daraus entstehende Konflikte unterliegen dem englischen Recht, ungeachtet möglicher Rechtskonflikte. Das Versäumnis einer Partei, ein durch diesen Vertrag gewährtes Recht auszuüben oder eine verzögerte Ausübung eines solchen Rechts, gilt nicht als Aufhebung eines solchen Rechts.
16. Rechtstreitigkeiten.
Falls rechtliche Schritte eingeleitet werden, um einen Konflikt beizulegen, der aus dem Vertrag entstanden ist oder sich darauf bezieht, hat die siegreiche Partei das Recht, alle damit zusammenhängenden Kosten, Gerichtsgebühren, Kosten für Zeugenaussagen von Experten sowie alle Kosten oder Gerichtsgebühren, die durch eine Berufung enstehen, geltend zu machen.
17. Allgemeine Bestimmungen.
17.1 Dieser Vertrag und die hier gewährten Lizenzen kann von keiner der Parteien übertragen werden, auf rechtlichem oder anderem Wege, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei. Dieser Vertrag wird bindend und werden zu Gunsten der Parteien, ihrer Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger gelten.
17.2 Die Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung der Vereinbarung berührt nicht die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Abkommens.
17.3 Jegliche Benachrichtigungen oder Mitteilungen werden von beiden Parteien im Rahmen des Abkommens schriftlich und in englischer Sprache kommuniziert und muss an die Adresse der anderen Partei an dessen registriertes Büro oder ähnliche Adresse (verständigt durch die Partei selbst an die erstgenannte Partei) per frankierter Post oder E-Mail zugestellt werden.
17.4 Änderungen zu diesem Vertarg sind nur gültig, wenn diese von beiden Parteien schriftlich vereinbart und unterschrieben wurden.
17.5 Jede Partei erklärt sich bereit, ihre eigenen Kosten für die Erfüllung der Vertragsbedingungen zu tragen, soweit nicht anders angegeben.
17.6 Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommen, dann werden beide Parteien, im guten Glauben, versuchen, jegliche Forderung, Auseinandersetzung oder Meinungsverschiedenheiten durch Verhandlungen schnellstens beizulegen.